Samstag, 21. Februar 2009

Einen eigenen Kleinanzeigenmarkt eröffnen

Anbieter von Kleinanzeigenmärkten gibt es wie Sand am Meer. Da die Spreu vom Weizen zu trennen fällt gar nicht so leicht. Zunächst einmal kann man solche Kleinanzeigen-Märkte mieten oder kaufen - auch ganz kostenlose Märkte gibt es.
Ein Markt ist mir als besonders passend und vorteilhaft aufgefallen: “DynamicMarkt“. Den Markt kann man so konfigurieren,  dass nur zur eigenen Seite passende Anzeigen geschaltet werden können. So werden Sie als z.B. Betreiber einer Seite über Computerspiele nicht gerade Kleinanzeigen über den Wohnungsmarkt in Buxtehude haben wollen. Man möchte somit nur Anzeigen zulassen die zum Thema passen.
Hier bietet “DynamicMarkt” eine gute Lösung an. Der Markplatz ist für vieles nutzbar z.B. einen eigenen Kleinanzeigenmarkt, Online Auktionshaus, Restpostenmarkt sowie einen Regionalmarkt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihren Kunden Monats-, Einstellungsgebühren oder Verkaufsprovisionen berechnen wollen. Sie können so viele Kategorien erstellen wie Sie wollen und auch das Aussehen ist Ihnen überlassen. Um sich das ganze anzuschauen gibt es Demokonten, die man sowohl aus Sicht des Kunden sehen kann als auch als Adminstrator. Anschauen lohnt sich in jedem Fall.

Wer-Kennt-Wen.de hat mittlerweile 5,5 Millionen Mitglieder

Wer-kennt-wen.de wird komplett von RTL Interactive übernommen. Die beiden Gründer Fabian Jager (26) und Patrick Ohler (27) bleiben jedoch Geschäftsführer der so beliebten Plattform. 5,5 Millionen Mitglieder können über das Portal neue Kontakte schliessen, alte Freunde wieder finden, chatten, bloggen, Emails verschicken, Fotoalben einrichten, eigene Webseiten vorstellen  und ein individuelles Benutzerprofil erstellen. Mitmachen kann man ab 14 Jahren sofern man von einem Mitglied eingeladen wird. Die Registrierung ist bis jetzt noch kostenlos.

Freitag, 23. Januar 2009

Die Ratgeber Community

Gestern bin ich “gutefrage.net” Mitglied geworden. Bin total überrascht und beeindruckt von dieser Möglichkeit auch dadurch Werbung für meine eigene Seite zu machen. Was ist “gutefrage.net“? Es ist der praktische Web-Ratgeber für gute Fragen und hilfreiche Antworten. Hier können Sie alle Fragen stellen, zu denen Sie schon immmer praktischen Rat gesucht haben. Andere Mitglieder beantworten Ihre Fragen und geben zahlreiche Tipps und Tricks. Sie werden staunen, wie viele Experten zu den unterschiedlichsten Themen bei “gutefrage.net“aktiv sind. Und natürlich ist auch Ihr ganz persönlicher Rat gefragt.

Mittwoch, 23. Juli 2008

Werbeportal und Disclaimer

Viele “Geldverdienen” Seiten haben einen abenteuerlichen Disclaimer

Am 12. Mai 1998 wurde das Urteil gefällt und man hat sich für seine Links auf seiner Seite mit zu verantworten. Wer kennt sie nicht die berühmten Worte am Ende jeder Page. Wer hat diesen törichten Spruch nicht schon einmal gelesen.. Ansich ist der Unfug offensichtlich. Wenn ich auf meiner Seite Links platziere, dann beabsichtige ich damit ja etwas: meine Seite interessanter gestalten, genauere Details zu einem Thema anbieten, einen Verdienst generieren. Das ist ja auch alles legitim - so lange diese Links nicht auf illegale oder anstößige Seiten verweisen.

Zunächst einmal ist das Urteil des Landgerichtes falsch zitiert - bzw. aus dem Zusammenhang gerissen. Genaueres kann man nachlesen bei Wikipedia - Weiteres dazu spare ich mir also hier.

Worauf kommt es denn nun an? Man setzt einen Link zu einer bestimmten Seite. ich gehe mal davon aus, dass man wenigstens zum Zeitpunkt der Linksetzung mal die verlinkte Seite besucht hat und nachgeprüft hat, ob da auch nichts Illegales zu finden ist. Aber was geschieht, wenn NACH Fertigstellung der eigenen Seite sich der verlinkte Inhalt ändert? Das kann nicht verlangt werden, dass man ständig ALLE seine ausgebrachten links mit den dort wiederum verlinkten Seiten überwacht.

Geregelt ist das Thema im Telemediengesetz . Natürlich ist der Gesetzestext vom normal verständigen Bürger kaum zu verstehen - vor allem die Konsequenzen daraus sind unklar. Und das geht nicht nur dem Normalbürger so - auch die Anwälte und Gerichte streiten sich mit Wolllust über die Auslegung und Anwendbarkeit. Die Rechtsprechung ist - ich sagte es schon - uneinheitlich.

Ganz kurz zusammen gefasst kann man sagen: So lange man keine KENNTNIS vom unrechtmäßigen Inhalt einer Seite hat, kann einem niemand etwas anhaben.

Anders sieht es aus, wenn Sie von jemanden auf diesen Umstand hingewiesen worden sind. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, sich sehr kurzfristig die fraglichen Links anzusehen und zu beurteilen, ob die verlinkte Seite tatsächlich unrecht beinhaltet. Dann, sollte also die fragliche Seite illegalen Inhalt besitzen, tun Sie gut daran, den Link sofort von Ihren Seiten zu entfernen! SOFORT! Denn da sind sich die Gerichte einig: WENN Sie Kenntnis von der Unrechtmäßigkeit haben, unterliegen Sie der so genannten Mitstörerhaftung. Sie sollten bereits bei der Gestaltung ihrer Seiten darauf achten, dass EXTERNE Links eindeutig zu erkennen sind - sei es durch Farbgebung oder durch ausdrückliche Bezeichnung. Nach einer Reihe von widersprüchlichen Urteilen hat der Bundesgerichtshof eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt (der Gesetzgeber war dazu nicht in der Lage). Im Urteil hat das Gericht folgendes zusammengefasst:

  1. in den AGB eine Bestimmung aufnehmen, dass sich der Betreiber von verlinkten Seiten distanziert.
  2. öffnen eines neuen Tabs (oder noch besser: eines neuen Fensters), wenn der Besucher auf einen Link klickt
  3. nach Möglichkeit auf die Hauptseite des Zieles verlinken (was sehr unpraktisch ist, also wenig praxistauglich)
  4. der Idealfall wäre, wenn Sie ein Datum angeben, zu dem ein Link gesetzt wurde.
  5. nicht zuletzt seine eigenen Seiten pflegen - das beinhaltet auch das gelegentliche Prüfen seiner ausgebrachten Links - das verhindert auch, dass der Besucher auf vielleicht nicht mehr existierende Seiten verlinkt wird. Am einfachsten und rechtssichersten ist es, wenn man auf diese AGBs verweist. Die dort niedergelegten Bestimmungen sind natürlich nicht änderbar. Wenn Sie dies für notwendig halten, können Sie sich von der selben Seite auch den Text herunter laden und für Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen - kostenlos, nur gegen Anmeldung. Die für dieses Thema wesentliche Passage ist etwas versteckt und lautet so: “Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.” Das Geschwafel von dem Landgericht Hamburg ist überflüssig und falsch. Möchte mal wissen, wer diesen Mist in die Welt gesetzt hat. Selbst Anwälte haben sowas auf ihren internet-Präsenzen - traurig aber wahr.

Donnerstag, 10. Juli 2008

Englische Begriffe und Redewendungen in der Werbung

Eine Zusammenfassung in einem Slogan? - “Finger weg!”

Ha! Habe ich da gerade das Wort “Slogan” verwendet? Ist dass denn nicht Englisch?

Nun gut - Sie haben Recht. Es geht mir auch nicht darum, dass man nun alle englischen Begriffe aus unserer Sprache verbannen soll! Was ich meine ist, dass man englische Slogans nicht benutzen soll: “Come in and find out!” (Douglas, die Parfümerie-Kette) - oder “”Powered by Emotion” (Sat.1) - da kommen beim durchschnittlichen Bürger mit seinem Schulenglisch ganz schnell die abenteuerlichsten Übersetzungen heraus.

Besonders peinlich wird es, wenn solche Sprüche dann auch - unverstanden - sogar vom Werbenden falsch benutzt werden, am Ende sogar noch falsch geschrieben werden! Denken Sie einfach daran: Üblicherweise wenden wir uns an deutschsprachige Menschen. Und auch wenn wir selbst vielleicht sehr gut Englisch sprechen, dann sollten wir diese “Überlegenheit” nicht dazu nutzen, Anderen ihr Unwissen vorzuhalten - das VERÄRGERT den Interessenten.

Und DAS ist ja das Gegenteil dessen, was wir als Werber erreichen wollen. Diese Klippe hat auch sehr großen Unternehmen geschadet: so wurde der Spruch “Powered by Emotion” von Sat.1 sogar mit “Kraft durch Freude” übersetzt - eine Katastrophe! Eher in den Bereich des Witzigen geht der Slogan: “Drive alive” (Mitsubishi) mit “Fahre lebend” übersetzt. Der Spiegel fasst das so zusammen:

Anglizismen in der Werbung sind deutschen Konsumenten nicht nur oft unverständlich, sondern lassen sie auch kalt. Das hat die Dortmunder Statistikerin Isabel Kick in ihrer Diplomarbeit herausgefunden. Ihren Ergebnissen zufolge sollten Marketingprofis häufiger auf ihre gute alte Muttersprache zurückgreifen, statt das Publikum mit englischen Slogans zu piesacken.

Wer freut sich nicht über Sprüche wie: “Immer nicht, aber immer öfter!” oder “Geiz ist geil!” - jeder weiß sofort, wann man diesen Spruch gehört hat und stellt eine Verbindung her. Und genau DAS ist es ja, was beabsichtigt ist.

Wer selber als Werbetreibender die Sprüche von (ausländischen) Unternehmen nutzen möchte, sollte schon ganz genau wissen, was er tut. Es schadet absolut nichts, dass Sie solche Anglizismen nicht verwenden, wenn Sie nicht absolut sicher sind, was diese Slogans bedeuten. Fragen Sie lieber in Ihrem Freundeskreis nach, wie ein Spruch ankommt. Lieber lassen Sie einen Spruch weg als dass Sie Ihre eigene Werbung versaubeuteln.