Mittwoch, 23. Juli 2008

Werbeportal und Disclaimer

Viele “Geldverdienen” Seiten haben einen abenteuerlichen Disclaimer

Am 12. Mai 1998 wurde das Urteil gefällt und man hat sich für seine Links auf seiner Seite mit zu verantworten. Wer kennt sie nicht die berühmten Worte am Ende jeder Page. Wer hat diesen törichten Spruch nicht schon einmal gelesen.. Ansich ist der Unfug offensichtlich. Wenn ich auf meiner Seite Links platziere, dann beabsichtige ich damit ja etwas: meine Seite interessanter gestalten, genauere Details zu einem Thema anbieten, einen Verdienst generieren. Das ist ja auch alles legitim - so lange diese Links nicht auf illegale oder anstößige Seiten verweisen.

Zunächst einmal ist das Urteil des Landgerichtes falsch zitiert - bzw. aus dem Zusammenhang gerissen. Genaueres kann man nachlesen bei Wikipedia - Weiteres dazu spare ich mir also hier.

Worauf kommt es denn nun an? Man setzt einen Link zu einer bestimmten Seite. ich gehe mal davon aus, dass man wenigstens zum Zeitpunkt der Linksetzung mal die verlinkte Seite besucht hat und nachgeprüft hat, ob da auch nichts Illegales zu finden ist. Aber was geschieht, wenn NACH Fertigstellung der eigenen Seite sich der verlinkte Inhalt ändert? Das kann nicht verlangt werden, dass man ständig ALLE seine ausgebrachten links mit den dort wiederum verlinkten Seiten überwacht.

Geregelt ist das Thema im Telemediengesetz . Natürlich ist der Gesetzestext vom normal verständigen Bürger kaum zu verstehen - vor allem die Konsequenzen daraus sind unklar. Und das geht nicht nur dem Normalbürger so - auch die Anwälte und Gerichte streiten sich mit Wolllust über die Auslegung und Anwendbarkeit. Die Rechtsprechung ist - ich sagte es schon - uneinheitlich.

Ganz kurz zusammen gefasst kann man sagen: So lange man keine KENNTNIS vom unrechtmäßigen Inhalt einer Seite hat, kann einem niemand etwas anhaben.

Anders sieht es aus, wenn Sie von jemanden auf diesen Umstand hingewiesen worden sind. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, sich sehr kurzfristig die fraglichen Links anzusehen und zu beurteilen, ob die verlinkte Seite tatsächlich unrecht beinhaltet. Dann, sollte also die fragliche Seite illegalen Inhalt besitzen, tun Sie gut daran, den Link sofort von Ihren Seiten zu entfernen! SOFORT! Denn da sind sich die Gerichte einig: WENN Sie Kenntnis von der Unrechtmäßigkeit haben, unterliegen Sie der so genannten Mitstörerhaftung. Sie sollten bereits bei der Gestaltung ihrer Seiten darauf achten, dass EXTERNE Links eindeutig zu erkennen sind - sei es durch Farbgebung oder durch ausdrückliche Bezeichnung. Nach einer Reihe von widersprüchlichen Urteilen hat der Bundesgerichtshof eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt (der Gesetzgeber war dazu nicht in der Lage). Im Urteil hat das Gericht folgendes zusammengefasst:

  1. in den AGB eine Bestimmung aufnehmen, dass sich der Betreiber von verlinkten Seiten distanziert.
  2. öffnen eines neuen Tabs (oder noch besser: eines neuen Fensters), wenn der Besucher auf einen Link klickt
  3. nach Möglichkeit auf die Hauptseite des Zieles verlinken (was sehr unpraktisch ist, also wenig praxistauglich)
  4. der Idealfall wäre, wenn Sie ein Datum angeben, zu dem ein Link gesetzt wurde.
  5. nicht zuletzt seine eigenen Seiten pflegen - das beinhaltet auch das gelegentliche Prüfen seiner ausgebrachten Links - das verhindert auch, dass der Besucher auf vielleicht nicht mehr existierende Seiten verlinkt wird. Am einfachsten und rechtssichersten ist es, wenn man auf diese AGBs verweist. Die dort niedergelegten Bestimmungen sind natürlich nicht änderbar. Wenn Sie dies für notwendig halten, können Sie sich von der selben Seite auch den Text herunter laden und für Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen - kostenlos, nur gegen Anmeldung. Die für dieses Thema wesentliche Passage ist etwas versteckt und lautet so: “Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.” Das Geschwafel von dem Landgericht Hamburg ist überflüssig und falsch. Möchte mal wissen, wer diesen Mist in die Welt gesetzt hat. Selbst Anwälte haben sowas auf ihren internet-Präsenzen - traurig aber wahr.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen